Liebe Angehörige,
Liebe Besuchende unserer Einrichtungen,
aufgrund behördlicher Anordnung zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen der Seniorenhilfe SMMP, der Seniorenhilfe St. Josef, Wadersloh, und der Martinus Trägergesellschaft für soziale Dienste gelten ab sofort folgende Regeln:
Besucher sind jederzeit herzlich willkommen. Für Besucherinnen und Besucher von Altenheimen, Krankenhäusern etc. gilt seit dem 01. März 2023 nunmehr keine Testpflicht mehr.
Eine Maskenpflicht (FFP2-Maske oder vergleichbares) für Besucher/innen bleibt weiterhin bestehen!
Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen sind § 28 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz und § 14 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz.